Rechtliche Bestimmungen für unsere Beratungsleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Next Fowce (nachfolgend "Beratungsunternehmen" genannt) und unseren Kunden über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Rentenversicherung.
Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Beratungstätigkeit zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die Erstberatung erfolgt in der Regel kostenlos und unverbindlich. Ein weitergehender Beratungsvertrag kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.
Gegenstand unserer Tätigkeit ist die Beratung in rentenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:
Wir erbringen ausschließlich Beratungsleistungen. Die Durchführung von Rechtsgeschäften oder die Vertretung vor Behörden gehört nicht zu unserem Leistungsumfang, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller für die Beratung relevanten Umstände und zur rechtzeitigen Überlassung aller erforderlichen Unterlagen.
Änderungen der für die Beratung erheblichen Verhältnisse sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hat uns von seiner Schweigepflicht gegenüber Dritten zu entbinden, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach unserem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundesatz.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wir verpflichten uns, über alle Angelegenheiten des Kunden, die uns im Rahmen unserer Tätigkeit bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Zur Verschwiegenheit sind auch unsere Mitarbeiter und alle Personen verpflichtet, derer wir uns zur Erfüllung des Vertrags bedienen.
Uns überlassene Unterlagen werden nach Beendigung des Auftrags an den Kunden zurückgegeben oder auf dessen Wunsch vernichtet.
Von uns erstellte Arbeitsunterlagen werden für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Aufbewahrung vorschreiben.
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten.
Nach Beendigung des Vertrags sind wir berechtigt, die weitere Bearbeitung einzustellen und alle Unterlagen herauszugeben.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Beratungsvertrags und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Unsere Berater verfügen über die erforderlichen Qualifikationen gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) für die Beratung in rentenrechtlichen Angelegenheiten.
Wir können keine Garantie für den Erfolg unserer Beratungstätigkeit übernehmen, insbesondere nicht für die Bewilligung bestimmter Leistungen durch die Rentenversicherungsträger.
Bei der Kommunikation mit Rentenversicherungsträgern und anderen Behörden handeln wir als Bevollmächtigte des Kunden, soweit uns eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde.
Der Kunde wird über für ihn relevante Fristen informiert. Die Wahrung von Fristen liegt in der Verantwortung des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und der Beratung zu ausländischen Sozialversicherungszeiten gelten folgende Besonderheiten:
Stand: Juli 2025